Mit einer Entscheidung aus dem Jahr 2016 bestätigte die WIPO die von Moncler SpA über die Kanzlei Barzanò & Zanardo eingereichte Schiedsklage und ordnete die Übertragung von 50 Domainnamen an, die unter Verletzung der Markenrechte von Moncler registriert wurden.
Die Domains waren im Namen von drei chinesischen Staatsbürgern – Geryi Wang, Lee Fei und Yao Tom – registriert worden und bestanden aus der bekannten Marke MONCLER, kombiniert mit fesselnden Begriffen wie „Outlet“, „Vip“, „Store“, die darauf abzielten die Aufmerksamkeit von Verbrauchern auf sich ziehen, die nach Moncler-Markenprodukten zu ermäßigten Preisen suchen. Alle Domains führten jedoch zu Webseiten, die fast identisch mit der offiziellen Moncler-Website waren, aber gefälschte Artikel zum Verkauf anboten, die mit Originalfotos beworben wurden.
Auf Verfahrensebene gilt gem. 10 (e) der UDRP-Verordnung akzeptierten die Schiedsrichter den Antrag, die verschiedenen Domains, die im Namen verschiedener Subjekte registriert wurden, in einem einzigen Verfahren zu konsolidieren, da sie der gemeinsamen Kontrolle unterlagen. Für diesen Zweck, Wichtig war die Zusammenarbeit mit DcP - Digital Content Protection, die eine Reihe typischer technisch-organisatorischer Faktoren verbessern konnte und damit die einzigartige Ausrichtung in der Verwaltung der 50 Standorte demonstrierte.
Der Schiedsrichter erachtete das Vorhandensein von Begriffen wie „Outlet“, „Vip“, „Store“ in der Sache nicht als ausreichend, um die Ähnlichkeit mit der bekannten Marke MONCLER auszuschließen, da die Verwendung dieser Begriffe als aufwertend angesehen wurde und die Verwechslungsgefahr nicht verringern. In Bezug auf das Fehlen legitimer Rechte und Interessen und die Bösgläubigkeit der drei Eigentümer erachtete der Schiedsrichter die Tatsache als entscheidend, dass die verbundenen Websites gefälschte Waren verkauften, was auch den schriftlichen Beschwerden betrogener Verbraucher Gewicht gab. Schließlich hat die Registrierung von bis zu 50 Domains wiederholt böswilliges Verhalten der Registranten gezeigt.
Ein solches Ergebnis war nur dank der tugendhaften Zusammenarbeit mehrerer Subjekte möglich: von Verbrauchern, die aktiv die laufenden Verstöße gemeldet haben, bis hin zu Moncler, das – dank der grundlegenden technischen und rechtlichen Unterstützung von Barzanò & Zanardo und DCP – die Voraussetzungen für ein wirksames Vorgehen geschaffen hat Synergie, die das Erreichen des wichtigen Ziels ermöglicht hat.
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